Frage: Es gibt die Unfallverhütungsvorschrift und viele staatliche Arbeitsschutzvorschriften. Warum jetzt noch die Branchenregel?
Antwort: Die Branchenregel ist ein relativ neues Präventionsinstrument. Das Ziel war, die vorhandenen Vorschriften und Erkenntnisse zum Thema „Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen“ zu bündeln. Das gilt sowohl für Gesetze, Verordnungen, Regeln und die Unfallverhütungsvorschrift als auch wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungswissen, die für den Kita-Alltag wichtig sind. Kurz: Die neue Branchenregel gibt einen Überblick darüber, was Träger und Leitungen von Kitas tun müssen, um Sicherheit und Gesundheit in den Einrichtungen herzustellen.
Frage: Enthalten die Branchenregeln auch neue Themen?
Antwort: Die Unfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrichtung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat ausschließlich die Kinder im Fokus, die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften nur die Beschäftigten. In der Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ werden beide Gruppen in ihrer Wechselwirkung betrachtet. Wegen dieser neuen Sichtweise und den Entwicklungen der letzten beiden Jahrzehnte in der frühkindlichen Bildung wurden neue Themen aufgegriffen, mit denen sich die gesetzliche Unfallversicherung bisher kaum oder gar nicht beschäftigt hat.
Frage: Auf welche Themen haben Sie sich fokussiert?
Antwort: Das Spektrum ist breit. Es geht beispielsweise um die sichere Planung und Durchführung von Bewegungsangeboten, aber auch um die Bring- und Abholsituation, wenn viele Menschen aufeinandertreffen. Auch das Thema Leitung spielt eine Rolle: Wie wirkt sich Leitung auf die Beschäftigten aus? Und im Umkehrschluss: Was ist belastend für eine Leitungskraft? Weitere wichtige Themen sind die Vorbereitung und das Einnehmen von Mahlzeiten sowie der Aufenthalt im Kitagebäude und auf dem Gelände.
Frage: Warum waren diese Änderungen nötig?
Antwort: Bisher haben sich die Vorschriften und dadurch auch die Präventionsarbeit der DGUV und der Unfallversicherungs träger auf technische und organisatorische Aspekte konzentriert. Die Branchenregel „Kindertageseinrichtungen“ betont hingegen auch pädagogische und verhaltenspräventive Aspekte. Außerdem haben wir verstärkt die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in den Fokus genommen. Mit der Branchenregel weiten wir unseren Blick und unsere Kompetenzen.
Die Antworten gab Dr. Heinz Hundeloh. Er leitet den Fachbereich Bildungseinrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Mehr zur Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ lesen Sie in der KinderKinder 1 / 2020. Kostenlose Bestellung beim zuständigen
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Download unter: publikationen.dguv.de; Suchbegriff „102-602“