Weihnachten steht bald vor der Tür. Da soll es selbstverständlich auch in der Kita besonders behaglich und heimelig sein. Dann werden kleine Sterne aus Stroh gebastelt, Schneemänner aus Pappmaschee und Christbäume aus Krepppapier. Und was wäre ein weihnachtlicher Gruppenraum schon ohne einen Adventskranz?
„Auf jeden Fall ein sichererer Ort“, würde Wilhelm Deml dieser Frage entgegnen. In der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) ist der Feuerwehrmann stellvertretender Leiter des Referats Brandschutzaufklärung und -erziehung. Offenes Feuer – also auch Kerzen und Teelichter – würden die Gefahr von Bränden erhöhen, sagt er.
KURZ GESAGT!
- Für Adventskränze statt echter Kerzen lieber welche mit LED„Flammen“ wählen
- Besonders sicher: GS-geprüfte LED-Lichterketten mit Batterien
- Gilt immer: Fluchtwege frei halten, Gefährdungsbeurteilung machen und Maßnahmen ableiten
Das heiße Wachs stellt eine zusätzliche Unfallquelle dar. „Wenn es runtertropft, greifen die Kinder hin – und dann fällt die Kerze um“, veranschaulicht Deml. Befinden sich in der Nähe brennbare Materialien wie beispielsweise Bastel- und Malsachen, kann ein unachtsamer Moment oder ein Windstoß einen Brand entfachen. Offenes Feuer muss immer beaufsichtigt werden und auf einer nicht brennbaren Unterlage – einer Tortenplatte aus Glas oder einer Fliese aus dem Baumarkt beispielsweise – stehen. Ein Feuerlöschspray sollte griffbereit sein.
Deml rät aus Sicherheitsgründen ohnehin ganz klar dazu, für Adventskränze LED-Kerzen oder LED-Teelichter zu verwenden: „Die flackern auch und der Effekt ist fast der gleiche wie bei einer echten Kerze.“
Auch Lichterketten können ganz schön heiß und gefährlich werden. Die Kitas sollten schon bei der Anschaffung auf die Sicherheit achten. Tragen Lichterketten die Siegel GS („geprüfte Sicherheit“) oder VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik), kann man sich darauf verlassen, dass das Produkt von unabhängigen Stellen geprüft wurde. Gerade bei Billigprodukten besteht dagegen nicht nur die Gefahr von Bränden durch Überhitzung, sondern auch von Stromschlägen. „Wenn eine Lampe kaputtgeht, kann es schnell zum Kurzschluss kommen“, weiß Deml, der zu LED-Ketten mit Niederspannung rät. Noch eine Nummer sicherer sei es, zu batteriebetriebenen Lichterketten zu greifen.
Vorsicht gilt selbstverständlich zu jeder Jahreszeit. Deml denkt dabei etwa an Stehlampen, die gern in Kuschelecken und Snoezelräumen für Wohlfühlatmosphäre sorgen sollen. Gerade ältere Modelle können überhitzen. Sind dann Tücher oder andere leicht entflammbare Stoffe in der Nähe oder gar zu Dekozwecken auf der Lampe, kann das zu einem Brand führen, der schnell auf Kissen, Decken und Plüschtiere übergreift. Auch hier gilt: auf LED-Beleuchtung setzen.
Brennt es an anderer Stelle in der Kita, sind Schlaf- und Snoezelräume aus einem anderen Grund gefährlich, erklärt Deml: „Kinder haben ein Bedürfnis, sich in Sicherheit zu bringen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Das heißt, sie verstecken sich irgendwo, vielleicht unter dem Tisch, im Schrank oder in der Kuschelecke hinter einem Kissen.“ Das sollte man auf jeden Fall auf dem Schirm haben.
In Kitas lauern zudem Gefahren, die übersehen oder nicht ernst genommen werden. Bei Begehungen fallen Deml immer wieder die gleichen Dinge auf: Fluchtwege, die durch Schuhe verstellt sind. Jacken und Rucksäcke, die aus Platzmangel in engen Gängen an Garderoben aufgehängt werden und dort im Fall der Fälle als „Brandbeschleuniger“ fungieren. Oder Fußmatten, die vor Notausgängen zu Stolperfallen werden. Dies zu beurteilen, entsprechende Maßnahmen abzuleiten, deren Wirksamkeit zu prüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.
PRAXISTIPPS
Die DGUV Information 203049 enthält Praxistipps für die „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“.
https://publikationen.dguv.de, Webcode: p203049
Ist sich eine Kita unsicher, ob die Ausstattung den Brandschutzregeln entspricht, sollte sie beim Träger nach einer Arbeitsschutzbegehung fragen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich bei der örtlich zuständigen Stelle für vorbeugenden Brandschutz beraten zu lassen.
Die Prüfung der Elektrogeräte sollte ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Denn Kurzschlüsse oder Überhitzungen gehören zu den häufigsten Brandursachen. Für diesen sogenannten E-Check nach DGUV Vorschrift 3 ist eine vom Träger beauftragte Fachfirma zuständig. Diese überprüft die ortsveränderlichen Geräte wie Toaster oder Wasserkocher ebenso wie ortsfeste Geräte, etwa Herd oder Kühlschrank.
BRANDSCHUTZHELFER
Für den Brandschutz ist der Träger der Kita verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Mehr dazu gibt es in der DGUV Information 205023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“:
https://publikationen.dguv.de, Webcode: p205023