RechtWas tun bei einem Zeckenstich?

Mit steigenden Temperaturen kommen auch die Zecken aus ihren Verstecken. Was tun, wenn ein Kind gestochen wurde?
Illustration von Zecken

Eine Erzieherin entdeckt eine Zecke, die bei einem Kind bereits fest in der Haut steckt. Was soll sie tun?

Zecken können ernste Krankheiten wie die Frühsommer-Meningoenzephalitis und die Lyme-Borreliose übertragen. Darum sollten sie nach ihrer Entdeckung zügig und fachgerecht entfernt werden. Anschließend muss die Stelle mit einem wasserfesten Stift markiert werden und die Eltern sind über den Zeckenstich zu informieren. Außerdem muss die Fachkraft den Vorfall im Verbandbuch oder Meldeblock dokumentieren. Allerdings brauchen die Fachkräfte eine wirksame Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, um die Zecke entfernen zu dürfen.

Es ist bei einem Kind nicht klar, ob eine solche Einverständniserklärung vorliegt oder es gibt tatsächlich keine – was dann?

Dann müssen die Fachkräfte umgehend die Eltern über den Zeckenstich in Kenntnis setzen und sie auffordern, die Zecke selbst zu entfernen – oder es durch jemand anderen machen zu lassen.


Angenommen, die Erziehungsberechtigten sind nicht erreichbar. Wie verhält man sich richtig?

Im besten Fall wurde vorher zu einem solchen Fall etwas zwischen der Einrichtung und den Erziehungsberechtigten vereinbart. Ist ausnahmsweise nicht bekannt, wie die Erziehungsberechtigten darüber denken, dürfen die pädagogischen Fachkräfte im Sinne der Gesundheit des Kindes handeln und beispielsweise das Kind zu einem Arzt oder einer Ärztin bringen – oder auch die Zecke fachgerecht selbst entfernen.

Es gibt eine Einverständniserklärung, aber die Zecke st an einer schwer zugänglichen oder intimen Stelle und das pädagogische Personal traut sich nicht, das Tier zu entfernen. Was dann?

In dem Fall muss dem Kind anderweitig geholfen werden. Auch hier sind die Erziehungsberechtigten unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen ist mit ihnen abzustimmen.

Das heißt, die Fachkraft ist nicht verpflichtet, eine Zecke zu entfernen?

Richtig. Jede Fachkraft entscheidet in eigener Verantwortung, ob sie es sich zutraut oder nicht. In jedem Fall muss man den Erziehungsberechtigten Bescheid sagen.


Was, wenn eine Fachkraft die Zecke nicht vollständig entfernen konnte und sich die Stelle entzündet oder es doch zu einer Infektion kommt?

Kommt es im Ausnahmefall durch die Zeckenentfernung zu einem Schaden, greift das Haftungsprivileg. Das bedeutet, dass das Betreuungspersonal nicht haftet. Weder können die Eltern des Kindes Schadenersatz verlangen noch kann die Unfallkasse ihre Aufwendungen geltend machen – es sei denn, es wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Ebenso muss die Person keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.


Welche weiteren Empfehlungen gibt es?

Pädagogisches Personal tut gut daran, ein konkretes Vorgehen zum Umgang mit Zeckenstichen festzulegen und dies bereits bei der Aufnahme in die Kita mit den Eltern abzustimmen. Zeckenkarte, -zange, Pinzette und ein Hilfsmittel zum Entfernen der Zecke im Nymphenstadium gehören zu jeder Erste-Hilfe-Ausstattung in den Einrichtungen dazu und sollten auch auf keinem Ausflug fehlen. Wie eine Zecke entfernt wird, sollte sich das Kitapersonal in den jährlichen Erste-Hilfe-Kursen zeigen lassen. Außerdem ist es sinnvoll, die Eltern immer wieder aufzufordern, ihr Kind auf Zecken abzusuchen, wenn die Kleinen draußen gespielt haben.

Die Fragen beantwortete Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Sicherheit – Gesundheit – Teilhabe der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.


Weitere Infos dazu gibt es in den DGUV-Publikationen „Vorsicht Zecken“ und „Zeckenstich – was tun?“, beide zu finden unter: www.kinderkinder.dguv.de/zeckenstich

Hier gibt es auch einen Vordruck für eine Einverständniserklärung zum
Entfernen von Zecken.

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